Altholz
Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.
Zum Altholz dieser Kategorien (A I – A III)
gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie
• Spanplatten • Brettholz • Bau- und Abbruchholz • Hobelspäne • Verschnitte • Türblätter • Tischlerplatten • Obstkisten • Paletten • Möbelstücke überwiegend aus Holz)
Zur höchsten Kategorie A IV
gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie
• Bahnschwellen • Leitungsmasten • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas) • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung
Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der
Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind.
• große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle) • Reste von Teerpappeanhaftungen • Spiegel • PCB-haltige Hölzer
Um die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.