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Industrierestabfall

 

Restabfall Gewerbe und Industrie

Für gewerbliche und industrielle Betriebe!
Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallentsorgungssatzung). Jedes Grundstück, auf dem ein gewerblicher Betrieb angesiedelt ist, muss daher mit einem Restabfallbehälter an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein. Dies entspricht auch der Gewerbeabfallverordnung.

Eine Befreiung vom Benutzungszwang wegen geringer Mengen ist nicht möglich. Bitte wenden sie sich an die Abfallberatung (Tel.: 0 44 41-93 25-510), damit für Sie die richte Größe des Restabfallgefäßes gefunden werden kann.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über Behältergrößen und Gebühren.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC