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 Restabfalltonne

Die schluckt längst nicht alles!

Die graue Restabfalltonne gehört immer noch zu den oftmals unverstandenen Zeitgenossen. Denn in ihr landet allzu oft Abfall, der anderswo viel besser aufgehoben wäre. Kompost beispielsweise, oder Umverpackungen, die im gelben Sack einer Wiederverwertung zugeführt werden könnten. Gleiches gilt für ausgediente Elektrogeräte, die wertvolle Bauteile enthalten - oder für schadstoffhaltige Abfälle, die problemlos bei den mobilen Sammlungen, auf den Wertstoffhöfen oder im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) abgegeben werden können.

 

Das darf in die Restmülltonne
Womit Sie Ihre graue Tonne dagegen bedenkenlos füttern können, sind folgende Abfälle:

Fraktion_Restmuell

richtig der normale Hausmüll wie z.B.
Staubsaugerbeutel  Zigarrettenkippen  Kehricht
Windeln  Hygieneartikel
 rohe Knochen- , Fleisch- oder Fischabfälle
 Katzenstreu
 Teppich- und Tapetenreste usw..
 

 


falschDas gehört nicht hinein 
Alles was kompostierbar ist oder als Verpackung in den gelben Sack gehört. Schadstoffhaltige Abfälle und Elektrogeräte bitte über die mobile Sammlung entsorgen oder zu einem der Wertstoffhöfe bringen. Hier können auch andere wiederverwertbare Materialien wie Altmetall, Holzreste usw. abgegeben werden.


Für alle Zwecke die passende Größe.
Für die Entsorgung des Restabfalls gibt es im Landkreis Vechta die graue Tonne in vier Behältergrößen: 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1100 Liter. Da ist für den Singlehaushalt über die Großfamilie bis zum Gewerbebetrieb das passende dabei. Alle Behälter sind selbstverständlich komfortabel mit Rädern ausgestattet.
Die Rechnung, wie groß Ihre graue Tonne sein muss, ist im Grunde ganz einfach: Je Grundstück muss pro Bewohner mindestens eine Behälterkapazität von 15 Litern für Restabfallvolumen (graue Tonne) bereitgestellt werden. Dieses sogenannte "Mindestbehältervolumen" heißt unterm Strich:

graue_Tonnen

Anzahl der Personen Restabfallbehältergröße
bis 4 Personen 1 x 60 Liter
      5 Personen 1 x 80 Liter
bis 8 Personen 1 x 120 Liter
bis 16 Personen 1 x 240 Liter
bis 32 Personen 2 x 240 Liter
bis 51 Personen 1 x 770 Liter
bis 74 Personen 1 x 1.100 Liter

 
 

RestabfallsackWenn die Tonne mal nicht reicht.
Für die Entsorgung von Restabfall, der nicht mehr in die vorhandenen Restabfallgefäße passt, kann ein gebührenpflichtiger Restabfallsack (2,00 EUR pro Sack, Fassungsvermögen 30 Liter) zusätzlich zur Restabfalltonne bereitgestellt werden. Die Verkaufsstellen in Ihrer Nähe für diese Restabfallsäcke finden Sie hier.

Sollten regelmäßig größere Mengen an Abfällen anfallen, kann entweder eine größere Tonne oder mehrere Tonnen angeschafft werden.

 


Noch mehr Wissenswertes zur grauen Tonne

Der Chip für die Tonne
Anstelle von Gebührenmarken hat jedes Abfallgefäß seit 2005 einen Erkennungschip, quasi als Dauergebührenmarke. Außerdem hat jedes Gefäß eine individuelle Nummer, mit der es eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden kann. Nur Abfallbehälter mit einem freigeschaltetem Erkennungschip werden geleert.

Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
Jede Änderung der Behältergröße, sowie die Um- und Abmeldung von Abfallbehältern ist bei der AWV anzuzeigen. Jede Änderung wird zum Ersten des folgenden Monats wirksam. Jede Änderung wird zum Ersten des folgenden Monats wirksam. Das Formular zur Tonnenummeldung können Sie hier direkt herunterladen.

Gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern 
gemeinsame_TonnennutzungPraktisch und sparsam: Es gibt die Möglichkeit, gemeinsam mit einem direkten Grundstücksnachbar die Abfallbehälter zu nutzen. Grundstücke sind benachbart, wenn eine gemeinsame Grundstücksgrenze vorhanden ist. Die gemeinsam genutzten Abfallbehälter müssen mindestens pro Person ein Behältervolumen von 15 Litern für Restabfall und 7,5 Liter für Bioabfall aufweisen. Diese gemeinsame Nutzung muss beantragt werden. Die Anträge hierfür liegen bei der AWV aus oder können hier direkt heruntergeladen werden. Sie müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Eigentümern unterschrieben werden.

 

 

 

Gewerbliche Nutzung
Bei gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Tonnengröße nach den tatsächlich anfallenden Abfallmengen. Die Behälter müssen mit ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Mindestens muss eine 60-Liter-Restabfalltonne vorhanden sein. Dies ergebt sich neben der Abfallentsorgungssatzung auch aus der Gewerbeabfallverordnung.

Gebühren
Ach ja, auch die graue Restmülltonne hat ihren Preis. Die jährlichen Gebührensätze für die Abfallbehälter finden Sie hier.

 

 

Kategorie: Sortier-System