Drucken

Biomüll

Kompostierbare Abfälle

Kompostierbare Abfälle – oder Bioabfall – sind alle organischen Küchen- und Gartenabfälle,
die einer Kompostierung zugeführt werden können, wie AWV-Bioabfall

gekochte Speisereste Gemüse- und Obstreste Kaffeefilter Kaffeesatz Teereste Eierschale Schnittblumen Topfblumen und Gartenabfälle wie Baum-, Strauch-, Hecken- und Grasschnitt Wurzelballen Stauden Laub Wildkräuter sowie Pflanzenteile und Haare

 

Kompostierbare Abfälle können folgendermaßen entsorgt werden 
über die Biotonne
durch Eigenkompostierung
als Grünabfall

Eine Entsorgung der Bioabfälle über die graue Restabfalltonne ist nicht erlaubt!

Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine, Rinder und Geflügel ist nach dem Tierseuchengesetz ausdrücklich untersagt.

 

BiotonneBiotonne
Die kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten sind in den zugelassenen Abfallbehältern (braune Biotonnen) von 60 -, 120- und 240- Litern bereitzustellen. Die Biotonnen werden alle 2 Wochen geleert.

Auf jedem bebauten (anschlusspflichtigen) Grundstück muss mindestens eine 60-Liter-Bioabfalltonne vorhanden sein. Pro Bewohner muss mindestens 7,5 Liter Bioabfalltonnenvolumen zur Verfügung stehen. Bei rein gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Biotonnengröße nach dem Bedarf.
Eine Befreiung vom Benutzungszwang der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche kompostierbaren Abfälle auf dem Grundstück "ordnungsgemäß und schadlos" verwertet werden (Eigenkompostierung) oder wenn sich auf dem Grundstück eine Güllegrube befindet. Die Befreiung aufgrund einer vorhandenen Güllegrube wird jedoch nur akzeptiert, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Viehhaltung auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann. Wer die Eigenkompostierung auf seinem Grundstück durchführen will, muss es mit dem vorgeschriebenen Formular bei der AWV anzeigen.


Empfehlungen zum Umgang mit der Biotonne
Folgende Empfehlungen geben wir Ihnen als vorbeugende Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen durch Mikroorganismen, Fliegen, Ratten sowie zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen:

Bioabfall_sammeln Stellen Sie die Abfallgefäße (Bio- und Restabfalltonnen) möglichst an einem schattigen Standort und nicht in Innenräumen auf.
Schließen Sie die Abfallgefäße nach dem Befüllen sofort wieder.
Stopfen Sie die Abfälle nicht in die Tonne. Der organische Abfall soll locker in die Biotonne gefüllt werden. Je mehr Zwischenräume vorhanden sind, desto einfacher ist das Entleeren und desto geringer ist die Geruchsbelästigung. Außerdem sollte ein genügend großes Behältervolumen bereitstehen.
Geben Sie Strukturmaterialien wie Grün- und Gartenabfälle oder geeignetes Altpapier (Zeitungspapier, aber kein Hochglanzpapier) in die Biotonne.
Nasse, faule oder geruchsintensive Küchenabfälle können Sie in saugfähiges Papier, wie Küchenkrepp, Well- und Eierpappe einwickeln, bevor Sie sie in die Biotonne geben.
Verschmutzte Abfall- und Sammelgefäße sollten Sie beispielsweise mit dem Gartenschlauch reinigen.
Sammeln Sie die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle in einem gesonderten Vorsortiergefäß. Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sollte es über einen gut schließenden Deckel verfügen.
Legen Sie in das Vorsortiergefäß und in die Biotonne Zeitungspapier; dieses verhindert Verschmutzungen und Anhaftungen.
Lassen Sie Rasenschnitt möglichst einen Tag anwelken, bevor Sie ihn in die Biotonne füllen.


Wenn Sie diese Ratschläge befolgen, haben Sie mit der Biotonne einen einfachen und sicheren Weg zur Entsorgung Ihrer Bioabfälle gewählt.


AWV_KompostierungEigenkompostierung
Wollen Sie sämtliche kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten selber auf dem Grundstück kompostieren, können Sie sich auf schriftliche Anzeige vom Benutzungszwang für die Biotonne befreien lassen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung bei Ihnen gegeben sind. Bei der Eigenkompostierung ist zu beachten, dass die Speiseabfälle jeglicher Art (bis auf rohe Fleisch- und Fischabfälle) und der Einstreu von Kleintieren nur in einem geschlossen Behälter (Schnellkomposter mit Bodenplatte) kompostiert werden darf. Dadurch soll vermieden werden, dass Ratten oder andere Tiere angelockt werden.

Praktische Tipps und Anleitungen zur Kompostierung erhalten Sie in zahlreichen Büchern über Kompostierung und Gartenbewirtschaftung, die Sie über den Fachhandel erwerben können.

 

GruenschnittGrünabfälle
Zu den Grünabfällen gehören Äste, Zweige, Sträucher, Büsche und Stauden, sowie Laub und Rasenschnitt. Diese Grünabfälle können in kleinen Mengen in die Biotonne gegeben oder im eigenen Garten kompostiert werden.

 

LandkreiskarteEntsorgung von Grünabfällen
Annahmestellen für Grünabfall sind die Wertstoffhöfe und das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta). Äste und Stämme mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm und Stubben sind ausschließlich dem AWZ zu überlassen. Stubben dürfen einen Durchmesser von 120 cm nicht überschreiten.

Kategorie: Abfall-ABC