Grundgebühr


Neben den Gebühren für die Rest- und Bioabfalltonne wird im Landkreis Vechta eine Grundgebühr erhoben. Durch sie wird ein Teil der Fixkosten der Abfallwirtschaft abgedeckt.
Die Grundgebühr wird pro Benutzungseinheit auf dem anschlusspflichtigen (bebauten) Grundstück erhoben und zwar unabhängig davon, in welchem Maße Leistungen tatsächlich beansprucht werden. Eine Benutzungseinheit ist jede Wirtschafts- oder selbständige Wohneinheit, wie z. B.

 

A Wohneinheiten B Wirtschaftseinheiten
  Einfamilienhäuser   Gewerbe-/Industriebetriebe
  Doppelhaushälften   Einzel-/Großhandelsgeschäfte (Läden, Kioske, etc.)
  Einliegerwohnungen   Handwerksbetriebe, Werkstätten, Tankstellen
  Altenteilswohnungen   Landwirtschaftliche Betriebe und/oder Betriebsteile
  Mietwohnungen   Gaststätten, Restaurants, Schankwirtschaften
  Eigentumswohnungen und Ferienwohnungen   freiberufliche Tätigkeiten (Büros, Kanzleien, Praxen, Fahrschulen, etc.)
  Wochenendhäuser   Sonstige öffentliche und private Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Versicherungen, Schulen, Verwaltungen, Vereine, etc.)

 


Der Betrag der Grundgebühr ist für Wohneinheiten und Wirtschaftseinheiten unterschiedlich hoch. Seit 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für Wohneinheiten 49,47 € pro Jahr, für Wirtschaftseinheiten sind 48,27 € pro Jahr vom Grundstückseigentümer zu zahlen.

Der Unterschied ist dadurch verursacht, dass einige Entsorgungsleistungen nur von privaten Haushalten in Anspruch genommen werden dürfen. Dementsprechend sind die Kosten hierfür nur in die Grundgebühr für Wohneinheiten eingerechnet.

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