Entsorgung von Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen

In Haushalten, in denen am Coronavirus erkrankte Personen leben, fallen auch Abfälle an, die mit Corona-Viren verunreinigt sind. Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen oder bei der Pflege von kranken Personen erzeugt werden, dürfen als Hausmüll entsorgt werden. Sie sind dazu in reißfesten, feuchtigkeits-beständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Plastik-/Mülltüten) und verschlossen in die „grauen“ Restabfallbehälter einzufüllen.


Dies gilt auch für Arztpraxen, die in sporadischen Einzelfällen am Coronavirus erkrankte Patienten behandeln. Allerdings dürfen diese die Abfälle nur dann in die Restabfalltonne geben, wenn sie im Vergleich zum sonstigen Restabfall nur in geringen Mengen anfallen. Im Zweifel gibt Ihnen unsere Abfallberaterin unter Tel.: 04441 9325-510 gerne Auskunft.

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